Verkehrsunfall – was tun?
Über 2.667.000 Verkehrsunfälle wurden im Jahr 2019 auf Deutschlands Straßen erfasst. Ein Unfall – egal ob selbst- oder fremdverschuldet, mit oder ohne Personenschaden – ist nie eine schöne Vorstellung. Nichts desto trotz läuft jeder Straßenteilnehmer auch Gefahr, selbst einmal in einen Unfall verwickelt zu sein.
Wie Sie sich bei einem Unfall richtig verhalten, haben wir Ihnen in einigen Punkten zusammengefasst:
Nach einem Verkehrsunfall bricht nicht selten Hektik und Panik bei den betroffenen Personen aus. Welche Schritte müssen beachtet werden und in welcher Reihenfolge?
- Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte zuerst die Unfallstelle abgesichert werden. Schalten Sie dazu in jedem Fall Ihren Warnblinker ein und stellen Sie Ihr Warndreieck auf. Im Anschluss sollten Sie die Fahrbahn verlassen und sich ggf. hinter eine Leitplanke oder an den Straßenrand stellen.
- Wurden durch den Unfall Personen verletzt, sollte der Notruf kontaktiert werden. Schildern Sie die Situation ruhig und knapp, warten Sie auf weitere Anweisungen und Nachfragen und legen Sie erst auf, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
- Im nächsten Schritt sollten Sie den verletzten Personen Erste Hilfe leisten
- Im Anschluss tauschen Sie mit allen Unfallbeteiligten Ihre Versicherungsdaten aus und melden den Unfall binnen einer Woche bei Ihrer Versicherung. Notiert werden sollten neben Namen und Anschrift des Unfallgegners auch das amtliche Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft und auch Name und Anschrift von möglichen Unfallzeugen.
Praxistipp
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, ist es sinnvoll, die Polizei zu einem Unfall zu rufen. Insbesondere bzgl. der Schuldfrage sollten Sie keine vorzeitigen Eingeständnisse erfolgen.
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, die Polizei nicht zu dem Unfall hinzuzuziehen, sollten Sie in jedem Fall Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen machen. Auch Bremsspuren o. ä. sollten auf Fotos festgehalten werden. Im Anschluss sollten ein Unfallprotokoll und eine Unfallskizze angefertigt werden, um so den genauen Unfallhergang festzuhalten.
Wie bereits erwähnt muss der Unfall im Anschluss der Versicherung gemeldet werden. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls Ihrerseits haben Sie das Recht auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten, was Ihnen die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung sehr erleichtern kann.
Zudem steht Ihnen als Geschädigter zu, einen unabhängigen Gutachter mit der Anfertigung eines Kfz-Unfallgutachtens zu beauftragen. Hierbei sind Sie nicht an die Gutachter-Vorschläge der Versicherung gebunden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, frei zu wählen. Hier sollte bestenfalls eine Meisterwerkstatt gewählt werden, welche nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung handelt, sondern ihr Auto fachmännisch repariert.