Unfälle mit finanzierten Fahrzeugen
Ein Großteil aller Neuwagen wird auch heute noch ganz oder teilweise durch einen Autokredit finanziert. Ein Grund dafür sind nicht zuletzt die günstigen Autokreditzinsen. Worüber sich beim Abschluss des Finanzierungsvertrages wenige Gedanken machen, ist, was passiert, wenn man mit dem finanzierten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.
Unverschuldeter Unfall
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls Ihrerseits, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamten Kosten übernehmen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Diese beinhalten neben den eigentlichen Reparaturkosten auch die Kosten für die Rechtsberatung sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug oder eine Ausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur.
Jedoch ist zu beachten, dass ein vergangener Unfall trotz fachmännischer Reparatur den Restwert Ihres Fahrzeuges senkt. Dies spielt insbesondere dann eine große Rolle, wenn Sie das Fahrzeug nach Ablauf des Finanzierungszeitraumes an den Autohändler zurückgeben oder aber die Absicht haben, das Fahrzeug anderweitig zu entäußern.
Die gegnerische Versicherung ist aus diesem Grund auch für die Regulierung des Ihnen entstandenen Wertverlustes verpflichtet, falls Ihr Auto nicht älter als fünf Jahre ist und die Laufleistung nicht 100.000 km überschreitet. Um den Wertverlust festzulegen, sollte ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet werden.
Selbstverschuldeter Unfall
Ein anderer Sachverhalt stellt sich dar, wenn der Unfall entweder ganz oder teilweise von Ihnen verschuldet wurde. Bei einem selbstverschuldeten Unfall müssen Sie als Unfallverursacher den Wertverlust Ihres Autos selbst tragen. Allgemein lässt sich sagen, dass der Wertverlust unmittelbar mit der schwere des Unfalls zusammenhängt.
Unmittelbar in Verbindung des Restwertes steht der Begriff „Totalschaden“. Ein Totalschaden beschreibt den Fall, dass das Fahrzeug zwar in den meisten Fällen noch einen Restwert hat, eine Reparatur jedoch entweder wirtschaftlich nicht rentabel oder technisch nicht möglich ist. Dies liegt dann vor, wenn die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug niedriger sind, als die Reparaturkosten des verunfallten Wagens.
Auswirkungen auf die laufende Fahrzeugfinanzierung
Ob ein Unfall Auswirkungen auf die Finanzierung hat, hängt in erster Linie von der Finanzierungsform ab. Hier unterscheidet man zwischen einem normalen Ratenkredit und dem Autokredit.
Im Gegensatz zum Ratenkredit ist der Autokredit zweckgebunden. Der Fahrzeugbrief wird bei Abschluss bei der kreditgebenden Bank als Sicherheit hinterlegt. Kommt es bei einem Unfall zum Totalschaden und das Auto muss abgemeldet werden, benötigen Sie den Fahrzeugbrief der Bank. Um diesen auszulösen, fordern die Banken meist einen Ersatz in Form eines gleichwertigen Fahrzeuges. Trotz der Abmeldung müssen die Kreditraten weiterhin getilgt werden.
Haben Sie eine Drei-Wege-Finanzierung bei Autokauf abgeschlossen, so steht bei Laufzeitende häufig eine hohe Schlussrate aus. Ihnen steht dabei frei, ob Sie die Rate begleichen, das Auto zurückgeben oder die Schlussrate weiterfinanzieren. Hier spielt insbesondere die bereits angesprochene Wertminderung eine Rolle. Geben Sie das Auto am Ende der Laufzeit an Ihren Händler zurück, muss die Differenz zwischen Schlussrate und Fahrzeugrestwert von Ihnen getragen werden.
Praxistipp
In Ihrem Finanzierungsvertrag finden Sie Vorgaben dazu, welche Vorgehensweise im Schadenfall einzuhalten ist. In der Regel wird gefordert, dass der Unfall – verschuldet oder unverschuldet – der Bank gemeldet wird. Zudem liegt die Verpflichtung, den Schaden der gegnerischen Versicherung zu melden häufig bei Ihnen.
Um das Risiko eines finanziellen Schadens zu minimieren, bietet es sich an, einen unabhängigen Gutachter zur Fahrzeugbesichtigung und Gutachtenerstellung zu engagieren. Dies Gutachterwahl steht Ihnen dabei frei und die Kosten müssen bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.