Ansprüche nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt, aber sind sich unsicher, welche Ansprüche Ihnen nach dem Verkehrsunfall zustehen? Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, welche Rechte Ihnen als Unfallgeschädigter zustehen.
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, stehen Ihnen – bei einem Inlandsschaden – grundsätzlich folgende Ansprüche zu:
- Schmerzensgeld / Heilbehandlungskosten
Wurden Sie im Rahmen eines Verkehrsunfalls verletzt – physisch oder psychisch – so können Sie bei der gegnerischen Versicherung laut §7 des Straßenverkehrsgesetzes Schmerzensgeld einfordern. Als Beweis sind hier beispielsweise Arztberichte beizufügen. - Reparaturkosten
Nach einem Verkehrsunfall steht oftmals eine Autoreparatur an. Im Haftpflichtfall bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, sollte im ersten Schritt ein KFZ-Unfallgutachten erstellt werden, welches die Schäden und die voraussichtlich anfallenden Kosten zur Reparatur enthält. Viele Versicherungen versuchen, diese Gutachten von eigens ausgewählten Gutachtern erstellen zu lassen, um möglichst Kosten einzusparen. Ihnen als Geschädigter steht es jedoch frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Zusätzlich können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich die fiktiv anfallenden Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. - Kosten des Sachverständigen oder Gutachters
Wie bereits im Punkt „Reparaturkosten“ erwähnt, liegt die Wahl eines Gutachters nach einem unverschuldeten Unfall bei Ihnen. Die gegnerische Versicherung muss die Gutachter-Kosten übernehmen. Liegt bei Ihrem Fahrzeug ein Bagatell-Schaden (< 750 Euro) vor, so verzichten einige Versicherungen auf die Anfertigung eines Gutachtens oder fordern nur ein Kurzgutachten ein. - Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten
Verzichten Sie während der Reparaturzeit Ihres Fahrzeuges auf einen Mietwagen, können Sie von der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Wie hoch diese Entschädigung letztendlich ist, wird durch die sog. Eurotax-Schwacke-Liste festgelegt. In dieser Liste wird für jedes Modell die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag bestimmt. Die Tagessätze schwanken dabei zwischen 23 und 175 Euro/Tag. - Verdienstausfall
Sollten Sie durch den Verkehrsunfall einen Personenschaden erleiden und aufgrund dessen Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen, so können Sie Ihren Verdienstausfall bei der gegnerischen Versicherung im Haftpflichtschadenfall einfordern. Da der Arbeitgeber sechs Wochen lang zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, ergibt sich eine Entschädigung im Sinne eines Verdienstausfalls für Angestellte erst nach dem Ablauf dieser Zeit. Selbstständige dagegen erhalten eine Verdienstausfallsentschädigung, wenn ihnen durch die Schäden des Unfalls Gewinn entgeht. Wir raten Ihnen bei einem Unfallschaden stets einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Ansprüche sichert.
Zusätzlich können Sie folgende Kosten bei der Versicherung geltend machen:
- Abschleppkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Finanzierungskosten
- Sachschäden
- Unkostenpauschale (ca. 25 Euro)
- Kosten für Fahrzeugabmeldung und -anmeldung (bei Totalschaden)
- Kennzeichen-Kosten (bei Totalschaden)
- Entsorgungskosten (bei Totalschaden)